1. Vertragsgegenstand
(1) Auf der Grundlage eines Angebots durch Gänsefüßchen oder der schriftlichen Absprache der Parteien vereinbaren die Vertragspartner die Zusammenarbeit. Indem der Kunde das Angebot annimmt, erteilt dieser den Auftrag an Gänsefüßchen, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.
(2) Gänsefüßchen bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an. Dabei handelt sich nicht um eine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen für Veranstaltungen mit Kindern ist es Sache des Kunden, die Aufsicht über die Kinder sicherzustellen. Es kann von Gänsefüßchen keine Verantwortung dafür übernommen werden, sollten Kinder sich von dem Aktionsbereich bzw. dem Veranstaltungsgelände entfernen. Weiter übernimmt Gänsefüßchen keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, insofern diese nicht auf die Fahrlässigkeit der Mitarbeiter*innen zurückzuführen ist.
2. Auftragserteilung
Durch die Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. schriftlich bestätigte Auftragserteilung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei gewerblichen Mietern ist eine telefonische Reservierung mit E-Maibestätigung ausreichend.
3. Leistungsumfang von Gänsefüßchen
(1) Die von Gänsefüßchen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.
(2) Gänsefüßchen verpflichtet sich, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren, insofern Gänsefüßchen an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte.
4. Mitwirkungspflichten, Schutzpflichten und andere Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Informationspflicht, die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Programm von Gänsefüßchen nicht um eine dauerhafte Beaufsichtigung der Kinder handelt, sondern um ein Unterhaltungsangebot.Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei dem Kunden.
(2) Der Kunde stellt Gänsefüßchen die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Bedingungen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.
(3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer des Events beseitigt werden.
(4) Der Kunde hat die von Gänsefüßchen in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Gänsefüßchen erteilt hat.
(5) Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Teilnehmern der Veranstaltung, für die wir Dienstleistungen erbringen und/ oder Dekorationsmaterial bereitstellen, wie bspw. Allergien oder Unverträglichkeiten hat der Kunde uns rechtzeitig hinzuweisen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Nach der Veranstaltung wird eine Rechnung von Gänsefüßchen an den Kunden gestellt. Nach Rechnungseingang sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen fällig und per Überweisung bzw. Paypal zu leisten.
(2) Alle Beträge verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Wegpauschale (30Cent/km).
6. Vergütung bei höherer Teilnehmerzahl
Sollte die bei Vertragsschluss abgesprochene TeilnehmerInnenzahl bei einer Veranstaltung überschritten werden und erhöhen sich dadurch die Kosten für die Durchführung der Leistungen , so erhöht sich die Vergütung um die betreffenden Mehrkosten für Gänsefüßchen, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
7. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen
Gänsefüßchen verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.
8. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Vorgehen und Konsequenzen eines Rücktritts vom Vertrag werden in den Widerrufsbelehrungen erläutert.